Wünsch‘ Dir Was
Ein Projekt im Rahmen von NEUSTART KULTUR – junges Publikum
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Informationen zum Projekt
- Unsere Utopie ist es, dass jedes Kind in Schleswig-Holstein ungeachtet von Wohnort, Elternhaus und Bildung zukünftig 4x im Jahr eine Theatervorstellung anschaut und somit kulturelle Teilhabe erfährt..
- Es sollen Strategien entwickelt werden, um mehr Gastspiele vor jungem Publikum zu realisieren.
- 14 Künstler:innen trafen sich im Zeitraum von Oktober 2022-Juni 2023 um Ideen einer Gastspielförderung für junges Publikum in Schleswig-Holstein zu entwickeln, auszuformulieren und publik zu machen.
- Es wurden 3 Treffen in Präsenz geplant und durch Ilona Koglin begleitet.
- Weitere Arbeiten wurden in Arbeitsgruppen zusammengetragen und formuliert.
- Auf mehreren Sitzungen mit dem fdk_sh wurde das weitere Vorgehen für die Informationsweitergabe ans Ministerium erörtert.
- Um weitere wichtige Aspekte für Gastspielförderungen einfließen zu lassen, wurde der AG Förderrichtlinien des fdk_sh die Ergebnisse übergeben.
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Ergebnisse
Gastspielförderung Modul 1
- Die teilnehmenden Künstler:innen wünschen sich eine finanzielle Unterstützung ihrer Gastspieltätigkeiten um auch in kleinen Kindergärten einzelnen Gruppen spielen zu können.
- Diese Förderung soll möglichst unkompliziert angefordert werden können.
- Die Honoraruntergrenzen sollen eingehalten werden – kein/e professionelle Künstler:in in Schleswig-Holstein spielt im Rahmen der Gastspielförderung für eine geringere Gage.
- Idee: Jede/r Künstler:in aus SH kann am Anfang des Jahres ihren Bedarf auf eine Förderung bekannt geben.
- Alle antragsberechtigten Künstler:innen werden mit einer festen Anzahl von Gastspielen über einen Zuschuss zum Gesamtbedarf gefördert. (mindestens 10 Gastspiele pro Jahr werden angestrebt.)
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Wiederaufnahmeförderung Modul 2
- Es gibt das Bedürfnis für größere Ensembles neben einer Unterstützung für die Aufführungsgage auch eine Unterstützung für Wiederaufnahmeproben zu entwickeln.
- Hierfür soll es die Möglichkeit geben größere Beträge als im Modul 1 zu beantragen.
- Es soll über eine Schöffenjury entschieden werden, welche WA-Förderungen finanziert werden.
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Wie geht es weiter?
- Verschiedene Arbeitsgruppen werden gegründet. Diese erarbeiten die verschiedenen Bereiche einer Gastspielförderung
- AG Zuwendungszweck
- AG Finanzierung
- AG Modul 2 – Schöffensystem
- AG Gastspielförderung – Umsetzung in anderen Bundesländern
- AG Honoraruntergrenze
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Weitergabe der Ergebnisse an die Politik
- Um in die Förderlandschaft auch die Bedürfnisse der „festen Häuser“ mit aufzunehmen wurden die Projektergebnisse an die AG Förderrichtlinien des fdk_sh übergeben. Diese AG zeichnet sich verantwortlich dafür die Projektergebnisse in das Gesamtkonzept mit einzuarbeiten, um es dann ins Ministerium als Vorschlag einzureichen.